Familienrecht

Start | Kanzlei | Impressum

Unterhalt
Kind
Ehegatte
Nachehelich
Auskunftspflicht
Mangelfall
Mediation

Beukenberg Rechtsanwälte
Uhlemeyerstraße 9+11
30175 Hannover
Tel. 05 11 / 59 09 10 - 40
Fax 05 11 / 59 09 10 - 55
info@dasfamilienrecht.de

Unterhalt

Das Gesetz bestimmt:

  • dass Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB)

  • Unterhaltsberechtigt ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. (§ 1602 BGB)

  • Maßgeblich für den Unterhalt ist die Lebensstellung des Bedürftigen (§ 1610 BGB)

Besucher

© dasFamilienrecht.de 2003-2010 | Stand: 23. Februar 2010

zurück   speichern   drucken Online-Beratung

* Alle Preisangaben in EUR zzgl. Auslagenpauschale und zzgl. MwSt. Freibleibendes Angebot für Unternehmer und Unternehmen. Es gelten unsere AGB. Gestaltung Rechtsanwalt Michael Horak