Familienrecht

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Beukenberg Rechtsanwälte
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Unterhalt

Das Gesetz bestimmt:

  • dass Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB)

  • Unterhaltsberechtigt ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. (§ 1602 BGB)

  • Maßgeblich für den Unterhalt ist die Lebensstellung des Bedürftigen (§ 1610 BGB)

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© Michael Horak 2003-2011 | Stand: 18. Mai 2011

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