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Lebenspartnerschaftsverträge
Auch die Partner eingetragener Lebenspartnerschaften können Rechtsbeziehung untereinander ähnlich wie in einem Ehevertrag in einem sogenannten Lebenspartnerschaftsvertrag regeln. Ein solcher Lebenspartnerschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Jeder Mensch ist anders, und jede Partnerschaft hat wieder andere Herausforderungen. Darum gibt es kein Patentrezept. Nehmen Sie deshalb für die individuellen Anforderungen persönliche Hilfe von einem Anwalt in Anspruch! [Beratung]
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