Familienrecht

Start | Kanzlei | Impressum

Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Unterhalt
Vermögen
Hausrat
Wohnung
Partnerschaftsverträge

Beukenberg Rechtsanwälte
Uhlemeyerstraße 9+11
30175 Hannover
Tel. 05 11 / 59 09 10 - 40
Fax 05 11 / 59 09 10 - 55
info@dasfamilienrecht.de

Partnerschaftsverträge

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Parteien einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Vereinbarungen für die Zeit des Zusammenlebens und der Trennung treffen. Derartige Partnerschaftsverträge beziehen sich insbesondere auf die elterliche Sorge und Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder sowie die Auseinandersetzung des Hausrates und des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Trennung.

Die familiären Situationen sind individuell unterschiedlich. Nehmen Sie zur Sicherung Ihrer Verhältnisse eine persönliche Erstberatung in Anspruch. [>>Rechtsberatung durch eine(n) Anwalt/Anwältin]

Besucher

© Michael Horak 2003-2011 | Stand: 18. Mai 2011

zurück   speichern   drucken Online-Beratung

*Alle Preisangaben netto in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das freibleibende Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.