Familienrecht

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Beukenberg Rechtsanwälte
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Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen für die Ehe individuell modifiziert werden.

Die gesetzlichen Vorgaben des BGB sind auf die herkömmliche Ehe zugeschnitten, in der der Ehemann das Geld verdient und die Ehefrau die Aufgaben der Hausfrau und Mutter übernimmt.

Scheitert die Ehe, so hat die Frau Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, die Ehefrau vor dem sozialen Abstieg zu schützen.

Bei einer heute durchaus üblichen Doppelverdienerehe mit oder ohne Kinder sind diese Regelungen oftmals nicht mehr adäquat.

Durch einen Ehevertrag kann eine auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmte optimale Grundlage für die Ehe geschaffen werden.

Da die persönlichen Situationen eines jeden Paares sehr unterschiedlich sind, gibt es keine Mustereheverträge.

Ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin kann einen genau Ihren Ansprüche angepassten Ehevertrag entwerfen. [>>Beratung]

Eheverträge können vor Eheschließung aber auch jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Selbst nach einer bereits erfolgten Trennung kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Diese ist dann als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu definieren.

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© dasFamilienrecht.de 2003-2010 | Stand: 23. Februar 2010

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